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Kuratorium

Kuratoriumsmitglieder
Aus der Satzung


§ 9 Aufgaben des Kuratoriums


(1) Das Kuratorium beschließt über alle grundlegenden Angelegenheiten der Stiftung und berät und unterstützt den Stiftungsdirektor. Der Beschlussfassung des Kuratoriums unterliegen insbesondere:

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1. die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages und des Stellenplans,


2. die Feststellung der Jahresrechnung,


3. die Bestimmung der Aufnahmebedingungen einschließlich der Festsetzung der Höhe des Entgeltes für Personen, die in Einrichtungen der Stiftung aufgenommen werden,

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4. die Gewährung von ganzen oder teilweisen Freiplätzen und


5. alle Maßnahmen, die nach § 12 Absatz 2 der Satzung der Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken bedürfen.

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